Das Schweizer Stimmvolk hat beschlossen, die Liegenschaftssteuer per 1. Januar 2029 abzuschaffen. Im Gegenzug erhielten die Kantone die Möglichkeit eine neue Liegenschaftssteuer, die sog. «Objektsteuer», zu erheben. Die Objektsteuer soll Kantonen und Gemeinden mit einem hohen Zweitliegenschaftsbestand den nötigen Spielraum einräumen, um allfällige Mindereinnahmen aus Zweitliegenschaften bei Bedarf zu kompensieren.
Das NOB befürwortet eine rasche Einführung dieser Steuer - auf Kantons- und Gemeindeebene - und hat für die Gemeinden ein Argumentarium erstellt.
